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"Überregionale Datenbank soll die Justiz
entlasten
... Die Einrichtung des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters,
das gestern in Berlin vorgestellt wurde, war 1994 im Rahmen des Verbrechensbekämpfungsgesetzes
beschlossen worden. Das elektronische System, das Mitte Juli in Betrieb
geht, soll mehrfache Verfahren verschiedener Staatsanwaltschaften gegen
denselben Beschuldigten vermeiden, Prüfungen der Haftvoraussetzungen
erleichtern und die Identifizierung von Wiederholungstätern ermöglichen." MoPo
24.6.99 S. 6
"Umfassende Datenbank für Ermittler
eingerichtet
... Mit der umfassenden Datenbank können Ermittlungsbehörden
in ganz Deutschland Informationen über laufende Verfahren einholen,
während bislang nur Auskünfte über rechtskräftige Verurteilungen
möglich waren, sagte der Staatssekretär im Bundesjustizministerium,
Geiger, am Mittwoch. Ein Staatsanwalt habe nicht erkennen können,
ob gegen einen Beschuldigten auch anderswo ermittelt werde und man die
Verfahren zu einem einzigen zusammenführen könne. ...sollen bis
zu 30 Millionen Einträge gespeichert werden." Tsp 24.6.99
S. 6
"Groß-Computer gegen Kriminelle im Einsatz
/ Neues Zentralregister soll auch Auskunft über laufende Strafverfahren
geben
... Ab Mitte Juli werden zunächst vier Bundesländer
beginnen, die ZStV mit Daten zu beliefern." WELT 24.6.99
S. 2
"Die Justiz überschreitet die Datengrenzen
/ Neues Zentralregister soll Serientäter und organisierte Kriminelle
entlarven helfen
... 14 der 180 Staatsanwaltschaften in Deutschland haben inzwischen
Daten ins neue Register in Berlin eingegeben; ... . Danach sollen die Finanzbehörden
ihre Daten über Steuerstrafsachen eingeben. ... Auch Steuerfahnder,
Zollfahnder und Polizeibehörden erhalten Auskunft, dürfen selbst
aber keine Daten ans Register liefern. Für Geiger werden damit bestehende
Gesetze strikt angewandt. Schärfere Gesetze allein nutzten kaum." FR 24.6.99
S. 31
"Zentraler Justizcomputer für Ermittlungen in Betrieb" SZ 24.6.99 S. 5
Kommentar:
"Staatsanwaltschaft zieht die Register
... Die rechtliche Ausgestaltung des Registers könnte besser
sein. Die Paragraphen 474 und folgende zeigen deutlich die Schrift einer Regierung,
die auf Datenschutz nicht geeicht war. Und an den gesetzlichen Regelungen
läßt sich auch ablesen, daß sie unter einer Regierung
entstanden, der die rechtsstaatlich gebotene Trennung von Polizei und Geheimdienst
eher hinderlich erschien. Die Weitergabe der staatsanwaltschaftlichen Daten
ist nämlich auch an die Geheimdienste erlaubt. Wozu? Man stutzt
zudem, wenn man liest, daß Daten über Freisprüche gesammelt
werden. Steht das mit der Unschuldsvermutung im Einklang? ... Ein zentrales
Verfahrensregister war notwendig. Denn das schon lange existierende Bundeszentralregister
nimmt nur die schon rechtskräftigen Verurteilungen auf. Die offizielle
Inbetriebnahme der EDV-Anlage sollte nun spätestens Anlaß sein,
die lockeren gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen." SZ 24.6.99
S. 4
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LOKALES
Berlin:
"Unerwünschte Wahlwerbung
Unerwünsche Wahlwerbung im Briefkasten kann nur durch Widerspruch
verhindert werden. Wie der Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka
darf die Meldebehörde Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern
ab sechs Monate vor Wahltermin Auszüge aus dem Melderegister weitergeben."
MoPo 24.6.99 S. 10
"WIDERSPRUCH EINLEGEN:" BerlZtg 24.6.99 S. 24
Siehe auch die Presseerklärung des Berliner Datenschutzbeauftragten zum Thema.
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"Atelierhaus: SPD und Grüne wollen
Akteneinsicht
Charlottenburg. ... Der Finanzstadtrat soll offenlegen,
wie und wann er die längerfristigen Mietverträge mit den Künstlern
im Atelierhaus am Nonnendamm gestaltet hatte. ... Das forderten die Mitglieder
des Ausschusses für Liegenschaften einstimmig." MoPo
24.6.99 S. 15
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